ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
|
1. Für jeden uns erteilten Auftrag gelten unsere Geschäfts-
und Lieferbedingungen. Andere Bedingungen sind für uns nur bindend,
wenn sie schriftlich anerkannt werden. Die Unwirksamkeit oder die
Abänderung einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Gültigkeit
der anderen und des Vertrages nicht.
2. Vertretern erteilte Aufträge sind für uns nur verbindlich,
wenn sie innerhalb von 14 Tagen schriftlich bestätigt werden. Unsere
Vertreter haben keine Inkassovollmacht.
3. Die Preise sind stets freibleibend bis zum Vertragsschluß
(ivitatio at offerendum) und für Nachbestellungen unver-bindlich.
Alle Preise gelten ab Werk. Wir behalten uns die Erhöhung der Preise
vor, wenn als Leistungszeit ein Zeitpunkt vereinbart wurde, der mehr
als vier Monate nach Vertragsschluß liegt, oder die Lieferung aus
Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, erst nach mehr als vier Monaten
erfolgen kann und nach Vertragsschluß die Werkstoffpreise oder die
Löhne oder sonstige Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, die
Herstellung verteuern.
4. Zahlungsbedingungen: Innerhalb 8 Tage mit 2% Skonto
oder 30 Tage netto. Andere Vereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen
Bestätigung.
5. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des
Bestellers. Versicherung der Ware erfolgt nur auf Wunsch durch uns
gegen Berechnung.
6. Gegenüber Endverbrauchern gilt bis zur vollständigen
Bezahlung der Ware ein Eigentumsvorbehalt als vereinbart. Im kaufmännischen
Verkehr gilt ein Eigentumsvorbehalt an der Ware als vereinbart, der
erst mit vollständiger Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung
erlischt (Kontokorrentvorbehalt). Erlischt im kauf-männischen Verkehr
der Eigentumsvorbehalt (insbesondere durch Weiterveräußerung, Verbindung,
Verarbeitung oder Vermischung) tritt an die Stelle des Eigentumsvorbehaltes
das Arbeitsprodukt oder die daraus entstehende Forderung bis zur Höhe
des Kaufpreises (verlängerter Eigentumsvorbehalt).
7. Die Vervielfältigung der in Auftrag gegebenen Vorlagen
und Muster erfolgt unter der Voraussetzung, daß der Besteller oder
Empfänger das Urheber- und Alleinbenutzungsrecht daran besitzt. Für
eine unerlaubte Vervielfältigung haftet der Auftraggeber. Auf Verlangen
gefertigte Entwürfe und Musterschilder werden, wenn ein Auftrag nicht
erteilt wird, berechnet.
8. In Anbetracht der Eigenart der Fabrikation bleibt
die Ablieferung einer Mehr- oder Mindermenge bis zu 2% vor-behalten.
9. Sofern die Bestellung die unbedingt genaue Einhaltung
der Maße und der Ausführung vom Kunden nicht ausdrücklich verlangt
wird, bleiben unwesentliche Abweichungen vorbehalten. Unerhebliche
Abweichungen von der Qualität sind erlaubt, soweit diese dem Kunden
zuzumuten sind. Für eine Verwendbarkeit der Ware zum angegebenen Zweck
kommen wir nicht auf, falls nicht eine entsprechende Zusicherung gegeben
wird.
10. Durch Vergütung von Kostenanteilen für Werkzeuge
und Programme erwirbt der Besteller kein Anrecht auf die Werkzeuge
und Programme selbst. Diese bleiben unser Eigentum.
11. Die angegebenen Lieferfristen sind nach folgender
Maßgabe unverbindlich: Verkehrsstörungen und sonstige höhere Gewalt,
nicht rechtzeitige Rohstoffbelieferung, sowie andere unvorhersehbare
Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben, entbinden uns von der
Verpflichtung, bestimmte Lieferfristen einzuhalten. In den Fällen,
in denen das Leistungshindernis dauernd besteht und nicht von uns
zu vertreten ist, sind wir zum Rücktritt berechtigt.
12. Die Preise von Abrufaufträgen haben bei Nichtannahme
des Restquantums, bei gerichtlicher Auseinandersetzung oder Konkursen
keine Gültigkeit. An ihre Stelle treten die Preise für das tatsächlich
abgenommene Quantum.
13. Eine Haftung von uns bei Falschlieferung durch
Übersehen eines Fehlers bei Prüfung des Korrekturabzuges durch den
Kunden kann nicht übernommen werden. Wird auf einen Korrekturabzug
verzichtet, so können Ersatzansprüche wegen evt. entstandener Textfehler
nicht gestellt werden.
14. Eine Beanstandung offensichtlicher Mängel durch
den Kunden hat innerhalb von 8 Tagen, von anderen Mängeln innerhalb
von 6 Monaten nach Empfang der Ware zu erfolgen. Widrigenfalls erlöschen
die Gewährleistungsrechte.
15. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Lüneburg.
Unser Gerichtsstand ist ebenfalls Lüneburg.
|



