Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Für jeden uns erteilten Auftrag gelten unsere Geschäfts- und Lieferbedingungen. Andere Bedingungen sind für uns nur bindend, wenn sie schriftlich anerkannt werden. Die Unwirksamkeit oder die Abänderung einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Gültigkeit der anderen und des Vertrages nicht.

2. Vertretern erteilte Aufträge sind für uns nur verbindlich, wenn sie innerhalb von 14 Tagen schriftlich bestätigt werden. Unsere Vertreter haben keine Inkassovollmacht.

3. Die Preise sind stets freibleibend bis zum Vertragsschluss (invitatio at offerendum) und für Nachbestellungen unverbindlich. Alle Preise gelten ab Werk. Wir behalten uns die Erhöhung der Preise vor, wenn als Leistungszeit ein Zeitpunkt vereinbart wurde, der mehr als vier Monate nach Vertragsschluss liegt, oder die Lieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, erst nach mehr als vier Monaten erfolgen kann und nach Vertragsschluss die Werkstoffpreise oder die Löhne oder sonstige Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, die Herstellung verteuern.

4. Zahlungsbedingungen: Innerhalb 14 Tage netto. Andere Vereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

5. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Versicherung der Ware erfolgt nur auf Wunsch durch uns gegen Berechnung.

6. Gegenüber Endverbrauchern gilt bis zur vollständigen Bezahlung der Ware ein Eigentumsvorbehalt als vereinbart. Im kaufmännischen Verkehr gilt ein Eigentumsvorbehalt an der Ware als vereinbart, der erst mit vollständiger Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung erlischt (Kontokorrentvorbehalt). Erlischt im kauf-männischen Verkehr der Eigentumsvorbehalt (insbesondere durch Weiterveräußerung, Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung) tritt an die Stelle des Eigentumsvorbehaltes das Arbeitsprodukt oder die daraus entstehende Forderung bis zur Höhe des Kaufpreises (verlängerter Eigentumsvorbehalt).

7. Die Vervielfältigung der in Auftrag gegebenen Vorlagen und Muster erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Besteller oder Empfänger das Urheber- und Alleinbenutzungsrecht daran besitzt. Für eine unerlaubte Vervielfältigung haftet der Auftraggeber. Auf Verlangen gefertigte Entwürfe und Musterschilder werden, wenn ein Auftrag nicht erteilt wird, berechnet.

8. In Anbetracht der Eigenart der Fabrikation bleibt die Ablieferung einer Mehr- oder Mindermenge bis zu 2% vor-behalten.

9. Sofern die Bestellung die unbedingt genaue Einhaltung der Maße und der Ausführung vom Kunden nicht ausdrücklich verlangt wird, bleiben unwesentliche Abweichungen vorbehalten. Unerhebliche Abweichungen von der Qualität sind erlaubt, soweit diese dem Kunden zuzumuten sind. Für eine Verwendbarkeit der Ware zum angegebenen Zweck kommen wir nicht auf, falls nicht eine entsprechende Zusicherung gegeben wird.

10. Durch Vergütung von Kostenanteilen für Werkzeuge und Programme erwirbt der Besteller kein Anrecht auf die Werkzeuge und Programme selbst. Diese bleiben unser Eigentum.

11. Die angegebenen Lieferfristen sind nach folgender Maßgabe unverbindlich: Verkehrsstörungen und sonstige höhere Gewalt, nicht rechtzeitige Rohstoffbelieferung, sowie andere unvorhersehbare Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben, entbinden uns von der Verpflichtung, bestimmte Lieferfristen einzuhalten. In den Fällen, in denen das Leistungshindernis dauernd besteht und nicht von uns zu vertreten ist, sind wir zum Rücktritt berechtigt.

12. Die Preise von Abrufaufträgen haben bei Nichtannahme des Restquantums, bei gerichtlicher Auseinandersetzung oder Konkursen keine Gültigkeit. An ihre Stelle treten die Preise für das tatsächlich abgenommene Quantum.

13. Eine Haftung von uns bei Falschlieferung durch Übersehen eines Fehlers bei Prüfung des Korrekturabzuges durch den Kunden kann nicht übernommen werden. Wird auf einen Korrekturabzug verzichtet, so können Ersatzansprüche wegen evtl. entstandener Textfehler nicht gestellt werden.

14. Eine Beanstandung offensichtlicher Mängel durch den Kunden hat innerhalb von 8 Tagen, von anderen Mängeln innerhalb von 6 Monaten nach Empfang der Ware zu erfolgen. Widrigenfalls erlöschen die Gewährleistungsrechte.

15. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Lüneburg. Unser Gerichtsstand ist ebenfalls Lüneburg.

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